Über
Der wallonische Wald macht fast 30% des Territoriums aus und besteht zu 55% aus privaten Wäldern und zu 45% aus öffentlichen Wäldern. Die öffentlichen Wälder gehören größtenteils der Wallonischen Region sowie zahlreichen Gemeinden, aber ebenso Kirchenfabriken, ÖSHZ und Provinzen. Diese Wälder werden von der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) bewirtschaftet.
Die Website konzentriert sich ausschließlich auf den Verkauf von Holz aus öffentlichen Wäldern. In den allermeisten Fällen müssen für den Verkauf von Holz aus öffentlichen Wäldern Verkaufskataloge erstellt werden, die zu Werbezecken mindestens 15 Tage vor dem Verkaufstag veröffentlicht werden. Fast 90% der jährlich verkauften Holzstämme laufen über diesen Kanal. Die Website möchte daher alle diese Kataloge präsentieren.
Die öffentlichen Verkäufe bestehen hauptsächlich aus dem Verkauf von Losen aus stehendem Holz. Sie finden hauptsächlich zu zwei Hauptzeiten des Jahres statt: Frühling und Herbst. Die Lose aus stehendem Holz werden ohne garantiertes Volumen verkauft.
Die Holzverkäufe aus öffentlichen Wäldern in Zahlen
Laubhölzer
In öffentlichen Wäldern durchschnittlich jährlich verkaufte Mengen
Nadelhölzer
In öffentlichen Wäldern durchschnittlich jährlich verkaufte Mengen
Jährliche Einkünfte
Jährliche Einkünfte für alle öffentlichen Eigentümer
Herbst Holzverkäufen
Anzahl der durchschnittlich jährlich in öffentlichen Holzverkäufen angebotenen Lose im Herbst
Frühjahr Holzverkäufen
Anzahl der durchschnittlich jährlich in öffentlichen Holzverkäufen angebotenen Lose im Frühjahr
Eine polyvalenten Plattform
Auf der Website finden Sie die Kataloge der verschiedenen öffentlichen Verkäufe sowie einen Verkaufskalender. Über die Navigationsleiste können Sie auch auf alle Rechtstexte zugreifen, die sich auf die Holzverkäufe beziehen. Die im Rahmen eines Verkaufs auszufüllenden Formulare (Submissionsmuster, Bankbürgschaft, Antrag auf Verlängerung der Fristen usw.) sind ebenfalls zugänglich und können heruntergeladen werden.
Jeder Katalog enthält die allgemeinen Verkaufsbedingungen und die für jeden Verkauf oder Eigentümer spezifischen Sonderklauseln. Achten Sie darauf.
Das Verkaufsverfahren kann von Eigentümer zu Eigentümer unterschiedlich sein und es gibt 3 verschiedene Verfahren: Versteigerung, umgekehrte Versteigerung (mit fallenden Preisen), Submission. Bei Rückzug bestimmter Lose werden diese frühestens 15 Tage nach dem 1. Verkauf wieder zum Verkauf angeboten, wobei das Datum meistens im Katalog angegeben ist.
Die Lose, die zu staatlichen Wäldern gehören, werden in der Regel sofort vom Sitzungsleiter des Verkaufs (Forstdirektor) genehmigt, während die Lose anderer öffentlicher Eigentümer an den Tagen nach dem Verkauf von den Eigentümern genehmigt werden müssen.
Ein Lastenheft für den Holzverkauf, das Sie auf der Seite mit den Rechtstexten finden, enthält alle Vorgaben, die zu beachten sind, um am Verkauf teilzunehmen und die spätere Holzwerbung durchzuführen. Es wird insbesondere daran erinnert, dass es notwendig ist, ein Bankbürgschaftsversprechen vorzusehen, wenn die Zahlung nicht in bar erfolgt, dass vor jeder Holzwerbung ein Hauerlaubnisschein eingeholt und eine kontradiktorische Bestandsaufnahme durchgeführt werden müssen usw.